1. Preise
Die offerierten Preise können aufrechterhalten werden wenn die in unserer Offerte genannte Qualität und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden. Die Preise werden auf der Basis der am Tag der Offertstellung massgebenden Kosten kalkuliert. Wir behalten uns deshalb vor, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestsetzung weisend waren, auf für noch nicht ausgeführte Lieferungen den Gegebenheiten anzupassen .Offerten sind freibleibend, sie verpflichten uns erst nach deren Annahme durch uns. Die Preise verstehen sich exkl. MWST . Überzeiten und Wochenendarbeiten auf Verlangen des Kunden, werden mit einem Aufschlag verrechnet.
2. Spedition, Porto, Verpackung, Kleinmengen
Die Lieferung erfolgt ab Eschenz, die Frachtkosten zusammen mit den Verpackungsmaterialkosten werden in der Faktura offen verrechnet. Die Spedition wird nach ihren Angaben ausgeführt, andernfalls auf dem für Sie am günstigsten und schnellsten Weg
3. Nutzen und Gefahr
Die Ware geht bei der Auslieferung an den Besteller über. Auswahlsendungen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware zurückgenommen. Bei Gutschriften für zurückgegebene waren wird das Porto nicht gutgeschrieben, sofern es sich nicht um einen Fehler unserer Firma handelt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt
anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandesaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.
4. Erzeugnisse in Sonderausführung
Bei Bestellungen die sich nicht auf Listen-oder Offertpreisen stützen, anerkennt der Besteller ausdrücklich die Preise nach Ergebnis. Hergestellte Formen, Werkzeuge, Daten und Vorlagen bleiben unser Eigentum.
5. Umfang der Lieferpflicht
Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir bestmöglich Sorge. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie andere nicht durch uns verschuldeten Umstände lehnen wir jegliche Ersatzansprüche für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzlich oder teilweise Stilllegung unserer Lieferwerke. Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das in krafttreten von Einfuhrverboten und Kontingentierung oder erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.
6. Montage
Durch P + P Reklamen AG montierte Werbe- und Bautafeln müssen vom Besteller in der Hausrat- bzw. Bauwesenversicherung aufgenommen werden. Für Sturm- sowie Vandalenschäden wird nicht gehaftet. Diese können nur gegen Verrechnung nach Aufwand neu montiert bzw. erstellt werden.
7. Zahlungen
Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf von 30 Tagen ist die P+P Reklamen AG berechtigt; den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und nach Frist ablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Sollte die Zahlung innert 60 Tagen nicht eintreffen behalten wir
uns vor die Betreibung einzuleiten.
8. Eigentumsvorbehalt
Das von uns gelieferte Material bleibt bis zum vollständigen Eingang des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum, auch wenn im Kaufvertrag kein spezielle Eigentumsvorbehalt erwähnt worden ist.
9. Gewährleistung, Qualitätsprüfung
Generell wird nach Skala gedruckt. Falls dem Auftrag kein farbverbindliches Proof beigelegt wurde, können Farbabweichungen nicht beanstandet werden. Wir übernehmen für die Güte unserer Ware nur insofern Gewähr, als wir für innerhalb der vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs- und Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Ansprüche auf Schadensersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab. Mängelrügen sind nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzubringen. Im Falle von verdeckten Mängeln, ist die Mängelrüge sofort nach Entdeckung der Mängel schriftlich anzubringen.
10. Garantie
Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten, können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse oder die direkt oder indirekt auf Verwendung unserer Ware zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung.
11. Urheberrechtsschutz, Patent- und Markenrechte
Patent-und Markenrecht sowie Know-how und praktisches Erfahrungswissen, Offerten, Rechnungen, Skizzen, Merkblätter, Arbeitsanleitungen, Gut zum Druck, Muster und alle durch uns gedruckten und produzierten Vorlagen und Sujets bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren,
zu verwenden und/oder an Dritte weiterzugeben. Auf unser Verlangen sind sie unverzüglich zurück zu geben. Vorlagen in druck , Film oder Datenform werden weder herausgegeben, noch zur Verfügung gestellt. (BG Urheberrecht/geistiges Eigentum vom 7.12.1922)
12. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus vertraglichen Beziehungen Zwischen unserem Kunden und der P + P Reklamen AG gilt, bei Auftragserteilung, bei Annahme unserer Offerte, Auftragsbestätigung, Fakturen und in jedem anderen Fall, als stillschweigend, anerkannt dass in jedem Fall der Gerichtsstand Eschenz / Steckborn ist.
P+P Reklamen AG
Hauptstrasse 66
8264 Eschenz
+41 (0)52 741 18 16
info@pp-reklamen.ch
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